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08.07.2026

Zulässige Namen für Fleischalternativen

EU beschliesst neue Regeln

Pflanzliche Fleischalternativen dürfen in der EU nicht mehr mit Begriffen wie «Steak» oder «Filet» beworben werden. Das beschlossen die EU-Staaten und folgten damit einer Einigung mit Vertretern des Europäischen Parlaments. Hersteller und Händler haben drei Jahre Zeit, bis die neuen Regeln angewendet werden.

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll auch weiter grundsätzlich möglich sein. Begriffe wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Vegi-Burger» für vegetarische Produkte bleiben entgegen früheren Absichten erlaubt.

Tabu sind aber künftig Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne «cuts» (Teilstücke) beziehen, z.B. Rindfleisch, Schulter, Leber, Speck oder Kotelett. Sie dürfen nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird als «geniessbare Teile von Tieren» definiert.

Unter anderem sind folgende Begriffe künftig für Fleisch vorbehalten (deutsches Pendant in Klammern):
• Beef (Rindfleisch)
• Veal (Kalbfleisch)
• Pork (Schweinefleisch)
• Poultry (Geflügelfleisch)
• Chicken (Poulet)
• Turkey (Truthahnfleisch)
• Duck (Entenfleisch)
• Goose (Gans)
• Lamb (Lamm)
• Mutton (Schaffleisch)
• Goat (Ziegenfleisch)
• Drumsticks (Unterkeule)
• Sirloin (Lendenstück)
• Flank (Flanke)
• Loin (Filet)
• Steak
• Ribs (Rippen)
• Shoulder (Schulter)
• Shank (Haxe)
• Chop (Kotelett)
• Wing (Flügel)
• Breast (Brust)
• Liver (Leber)
• Ribeye (Hohrücken-Steak)
• T-bone (T-Bone-Steak)
• Rump (Huft)
• Bacon (Speck)


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