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14.11.2025
Leiterin des Restaurants Glacier 3000 freigesprochen
Grossbrand durch Fondue-Rechauds
Die frühere Leiterin des Restaurants Glacier 3000 in Les Diablerets im Kanton Waadt ist vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Vevey kam zum Schluss, dass die 40-Jährige ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat.
sda. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte 30 Tagessätze à 50 Franken auf Bewährung gefordert. Sie war der Ansicht, dass die damalige Restaurantleiterin ihr Personal nicht ordnungsgemäss im Umgang mit den neuen Fondue-Rechauds geschult hatte. Aus diesem Grund sei es vor rund drei Jahren zu dem Brand im Restaurant Glacier 3000 in der Bergstation Les Diablerets gekommen.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass durch das Lesen der Gebrauchsanweisung die Katastrophe hätte vermieden werden können. Laut Untersuchungen soll sich ein Plastikbehälter, der sich auf einem nicht gelöschten Rechaud befand, entzündet haben.
Das Feuer habe sich danach ausgebreitet, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Die Gebrauchsanweisung der Rechauds habe eine illustrierte Warnung enthalten, diese niemals zu stapeln. Zudem habe es den Vermerk «Achtung, Brandgefahr wegen Kunststoffbehälter» gegeben.
Der Mitarbeiter, der das Rechaud weggeräumt hatte, musste sich im Gegensatz zur Restaurantleiterin nicht vor der Justiz verantworten, weil er laut Staatsanwaltschaft über den Umgang mit diesen Geräten «weder informiert noch geschult» war.
Gegen die Restaurantleiterin erhob die Staatsanwaltschaft hingegen Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Sie war für das operative Management und das Personal des Restaurants zuständig, habe aber weder die Gebrauchsanweisung für die neuen Rechauds zur Kenntnis genommen noch die Mitarbeitenden instruiert.
Die Staatsanwaltschaft war deshalb der Ansicht, dass die heute 40-Jährige ihre Sorgfaltspflichten bei der Überwachung, Anweisung oder dem Delegieren der ihr obliegenden Aufgaben missachtet hat.
Brandursache nicht eindeutig
Das Bezirksgericht Vevey liess bei der Urteilseröffnung die Argumente der Staatsanwaltschaft nicht gelten. Es hielt fest, dass es zwei mögliche Ursachen für den Brand gebe. Die Sachverständigen hätten nicht feststellen können, dass nur das Stapeln der Rechauds zum Brand geführt habe. Sie hätten auch eine elektrische Fehlfunktion nicht ausschliessen können.
Da die Brandursache nicht eindeutig festgestellt werden konnte, entschied das Gericht «im Zweifel für die Angeklagte». «Sie haben keinen Fehler begangen, Sie müssen nicht für einen Brand haften, Sie sind von der Straftat der fahrlässigen Brandstiftung befreit», sagte die Gerichtspräsidentin an die Adresse der sichtlich erleichterten Restaurantleiterin, die im Frühjahr 2025 gekündigt hatte und heute arbeitslos ist. Die Staatsanwaltschaft kündigte Rekurs gegen den Freispruch an.
Panorama-Restaurant wieder aufgebaut
Das Feuer war in der Nacht vom 18. auf den 19. September 2022 in dem vom Tessiner Architekten Mario Botta entworfenen Panorama-Restaurant Glacier 3000 ausgebrochen. Es hatte den Selbstbedienungsraum im dritten Stock, das Restaurant im vierten Stock und den Lift zerstört. Zu diesem Zeitpunkt befand sich niemand im Gebäude.
Die Seilbahn selbst blieb intakt, und der Wintersportbetrieb konnte rund sieben Wochen nach dem Brandausbruch mit einem reduzierten gastronomischen Angebot wieder aufgenommen werden.
Im November 2024 wurde ein neues Restaurant eröffnet, das erneut von Botta entworfen wurde. Die Gesamtkosten für den Wiederaufbau beliefen sich auf 30 Millionen Franken.
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Im September 2022 brannte das Restaurant Glacier 3000. Kantonspolizei Waadt
Dossier: Brandschutz
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