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Wirteverband Basel-Stadt

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14.11.2025

Erleichterungen für Quartiermärkte

Grosser Rat lockert Gastgewerbegesetz

Der Basler Grosse Rat hat mit 68 zu 15 Stimmen eine Motion von Brigitte Kühne (GLP) angenommen, die Erleichterungen für Quartiermärkte verlangt. Der Wirteverband befürchtet, dass die neue Regelung missbraucht werden könnte.

Auf dem Rütimeyerplatz, dem Hebelplatz, am Wettsteinplatz und an anderen Orten in der Stadt finden monatlich und zum Teil wöchentlich Abendmärkte statt. Das Ziel dieser Märkte ist neben der Versorgung mit Frischwaren, auch das Quartierleben zu bereichern.

Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen und Konsumieren vor Ort ein. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat machte deshalb gemäss Gastgewerbegesetz geltend, dass für Marktstände, die Verzehrmöglichkeiten vor Ort anbieten, eine Bewilligung erforderlich ist.

Die grünliberale Grossrätin Brigitte Kühne verlangte im Vorstoss, der nun angenommen wurde, dass Standbetreiber, Quartiervereine und Organisationen, welche über eine Standbewilligung des Präsidialdepartements verfügen, von der Bewilligungspflicht auszunehmen seien.

Der Wirteverband Basel-Stadt befürchtet, dass ein Schlupfloch geschaffen wird. «Der Hauptzweck von Märkten ist nicht das Betreiben von Outdoor-Restaurants», sagt Präsident Maurus Ebneter. Natürlich solle es möglich sein, Restaurationsflächen zu betreiben, sofern für Marktfahrer die gleichen Bedingungen herrschen wie für Gelegenheitswirte und Gastronomen mit festen Standorten.

«Wer nur wenige Male pro Jahr wirten möchte, kann dies mit einer Bewilligung für Gelegenheitswirtschaften tun. Wer regelmässig mehr als zehn Plätze zum Sofortverzehr oder alkoholische Getränke anbietet, soll eine Bewilligung als Restaurationsbetrieb beantragen», findet Ebneter. Und wer weniger als zehn Plätze habe und keine alkoholhaltigen Getränke anbiete, könne bereits jetzt vom «Bagatell-Privileg» profitieren.

Der Wirteverband fordert eine Verordnung, die sicherstellt, dass die Lockerung für die Quartiermärkte nicht missbraucht werden kann. «Sonst haben wir einen Wildwuchs und enorme Wettbewerbsverzerrungen», so Ebneter.

Aus Sicht des Verbands muss der Charakter der Quartiermärkte eng umschrieben werden. Zudem seien die Tage und Stunden sowie die Anzahl Sitz- und Stehplätze im Verzehrbereich klar zu beschränken. «Alles andere wäre nicht fair, und es würde zu einer Übernutzung und Kommerzialisierung des öffentlichen Raums führen», sagt Ebneter.


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