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24.04.2026

Brandschutz als wiederkehrender Prozess

Neuigkeiten und Tipps zu einem wichtigen Thema

Die Brandschutzvorschriften werden überarbeitet. Eine Massnahme ist bereits in Kraft: Sprühkerzen in Innenräumen sind verboten. Wer einen Betrieb führt, muss eine funktionierende Selbstkontrolle sicherstellen.

Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sind zwar noch insgesamt in Revision, trotzdem wurde nun im Nachgang des äusserst dramatischen Vorfalls in Crans-Montana bereits jetzt ein Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen, welches seit dem 1. April 2026 gilt.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 in öffentlich zugänglichen Räumen im Innern von Bauten und Anlagen ist verboten. Dazu zählen unter anderem Bars, Restaurants, Clubs, Cafés, Hotels, Konzert- und Mehrzweckhallen, Kinos sowie Theater. Zur Kategorie F1 gehören beispielsweise Sprühkerzen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Nicht davon betroffen sind Kerzen, Fondue-Rechauds und vergleichbare Gegenstände.

Es kommt leider nicht selten vor, dass es in gastgewerblichen Betrieben mal brennt – so etwa durch eine unbeaufsichtigte Kerze, heisse Fondue-Rechauds, Kartonschachteln auf einem Ofen, überhitzten Ölen oder aufgrund elektrischen Defekten.

Selbstkontrolle etablieren

Es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, dass die Betriebsführung eine funktionierende Selbstkontrolle etabliert. Auf der Website von GastroSuisse finden Sie insbesondere eine Checkliste «Brandschutz für Gastronomie, Clubs und Veranstaltungen», die von der Beratungsstelle für Brandverhütung erarbeitet wurde. Sie soll Betrieben helfen, die Sicherheit Schritt für Schritt zu überprüfen und Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen.

Ein wirksames Brandschutzkonzept wird vor allem durch Schulung und Instruktion der Mitarbeitenden erreicht. Die Anweisungen müssen regelmässig erklärt, geübt und bei personellen Wechseln sofort nachgeführt werden.

Für gastgewerbliche Betriebe bedeutet dies in der Praxis, dass Brandschutz als wiederkehrender Prozess verstanden werden muss. Es ist deshalb festzulegen, wer Fluchtwege kontrolliert, Einrichtungen wartet, Mitarbeitende instruiert und Checklisten periodisch durchgeht. So kann auch in einem allfälligen Schadenfall aufgezeigt werden, dass die Sorgfaltspflicht wahrgenommen wurde.

Praktische Kurz-Tipps

Instandhaltung elektronischer Installationen und elektrischer Geräte: Alle elektronischen Installationen und elektrischen Geräte müssen regelmässig gewartet werden. Bei Defekten sollte man zwingend einen Spezialisten beiziehen. Hier gilt: keine Basteleien durch Laien. Jedem Mitarbeitenden muss bewusst sein, dass er die Pflicht hat, Defekte sofort zu melden. Für eine professionelle Wartung ist oft ein Servicevertrag mit einer periodischen Revision der beste Weg. Nach Möglichkeit sollte man in der Küche einen Hauptschalter einrichten, der sicherstellt, dass bei Arbeitsende die Fritteuse, der Kochherd und die Lüftung ausgeschaltet werden.

Reinigung der Absaughauben, Fettfilter, Abluftkanäle und der Gasinstallation: Mittels Reinigungs-Checklisten ist sicherzustellen, dass die Absaughauben und Fettfilter regelmässig gereinigt und die Abluftkanäle mindestens alle zwei Jahre durch einen Fachmann gewartet werden. Arbeitet man mit Gas, muss man eine Gasaustrittsüberwachung anbringen, die Anlage regelmässig fachgerecht warten, den Haupthahn klar kennzeichnen und bei Arbeitsschluss immer schliessen.

Richtiger Umgang mit chemischen Mitteln (Reinigungsmittel) und Gas: Alle Mitarbeitenden, welche mit Reinigungsmitteln oder mit Gasflaschen umgehen, sind zwingend zu instruieren und müssen sich an die Sicherheitsregeln halten.

Schulung Mitarbeitende: Die Schulung der Mitarbeitenden in der Küche muss sowohl die richtige Handhabung der elektrischen Geräte und den richtigen Umgang mit Frittieröl wie auch die richtige Handhabung der Feuerlöscher respektive der Löschdecken beinhalten. Ölbrände, aber auch Brände von erdölhaltigen Materialien wie Plastik dürfen nie mit Wasser gelöscht werden.

Richtige Löscheinrichtungen am richtigen Ort: In der Nähe jeder Fritteuse und/oder Kippbratpfanne ist zwingend eine Löschdecke oder ein Fettbrand-Feuerlöscher aufzuhängen.

Brandschutzübungen mit den Mitarbeitenden: Das Wissen der Mitarbeitenden – insbesondere hinsichtlich der Fluchtwege und dem Verhalten in Notfällen – muss regelmässig aufgefrischt und praktisch geübt werden. Solche internen Übungen sensibilisieren nicht nur die Mitarbeitenden. Man kann gleichzeitig kontrollieren, ob die Löscheinrichtungen vorhanden und betriebsbereit sind und ob die Mitarbeitenden wissen, wo sie diese Geräte finden und wie sie sie anwenden müssen.

Dieser Artikel basiert auf einem Text des Rechtsdienstes von GastroSuisse.

gastrosuisse.ch / hotelgastrosafety.ch / suva.ch


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