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24.06.2026

Vollzug der Brandschutzvorschriften in Basel-Stadt

Umfrage zeigt mehrheitlich positives Bild

Eine Umfrage bei Betreibern von Lokalen, die vor der Fasnacht 2026 kontrolliert wurden, zeigt ein mehrheitlich positives Bild. Gleichzeitig wird im Hinblick auf die Fasnacht 2027 mehr Planbarkeit erwartet und in der regulären Gastronomie bestehen Bedürfnisse nach Schulungen und Sensibilisierung.

Nach dem Brandunglück in Crans-Montana hat die Gebäudeversicherung Basel-Stadt für die Fasnacht 2026 den Vollzug der geltenden Brandschutzvorgaben verstärkt. Dazu gehörten insbesondere Begehungen der fasnächtlichen Vereins- und Cliquenkeller und eine breite Informations- und Sensibilisierungskampagne.

Nach der Fasnacht wurden die Betreiber jener Lokale, in denen vor der Fasnacht eine Begehung der Feuerpolizei stattgefunden hatte, im Rahmen einer Umfrage um Rückmeldung gebeten. Von den 73 angeschriebenen Lokalen gingen 39 Rückmeldungen ein (53%).

Die Auswertung zeigt insgesamt ein positives Bild. Die Befragten stimmen mehrheitlich zu, dass die Brandschutzvorgaben wirksam und verhältnismässig sind. Positiv hervorgehoben wurden die Begehungen vor Ort und die Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen.

Auf grosse Akzeptanz stossen die Bedeutung von Fluchtwegen, Löschmitteln und Instruktion des Personals. Auch das für die Fasnacht eingeführte Feuerverbot in öffentlich zugänglichen fasnächtlichen Vereinslokalen wurde mehrheitlich als wirksam und umsetzbar beurteilt.

Gleichzeitig benennt die Umfrage klares Verbesserungspotenzial. Wiederholt genannt wurden der hohe Zeitdruck in der Vorbereitung und der Wunsch nach früherer Kommunikation. Als besonders herausfordernd wurde die Einhaltung der Personenbelegung und der Vorgaben bezüglich Dekoration beurteilt.

Brandschutzvollzug wird als stetige Praxis weitergeführt

Für die Fasnacht 2027 gelten weiterhin die schweizweit verbindlichen Brandschutzvorschriften. Die grundlegenden Anforderungen bleiben unverändert, insbesondere zur maximal zulässigen Personenbelegung, zur Freihaltung und Kennzeichnung der Fluchtwege sowie zu geeigneten Dekorationsmaterialien.

Zusätzlich gilt das Feuerwerksverbot in öffentlich zugänglichen Räumen gemäss den per 1. April 2026 auf nationaler Ebene präzisierten Vorgaben. Auf ein kantonales Feuerverbot wird deshalb künftig verzichtet.

Die GVBS beziehungsweise die Feuerpolizei unterstützt die Cliquen weiterhin. Dazu gehören eine direkte Anschrift der Kellerverantwortlichen mit allen relevanten Informationen zu den geltenden Vorgaben und Verantwortlichkeiten, die fortlaufende individuelle Nachbetreuung und Beratung der Lokale sowie frühzeitig terminierte Begehungen.

Wo bauliche oder organisatorische Fragen komplex sind, werden die Situationen gemeinsam mit den Verantwortlichen und – wo nötig – unter Einbezug der Eigentümerschaften vertieft geklärt. Ergänzend wird die Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne angepasst fortgeführt, und während der Fasnacht 2027 sind gezielte Stichkontrollen vorgesehen. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu ermöglichen und Überraschungen kurz vor der Fasnacht zu vermeiden.

Verstärkte Information und mehr Kontrollen in der Gastronomie

Auch in der regulären Gastronomie und bei Clubs gelten die bestehenden Brandschutzvorschriften unverändert. Der Vollzug erfolgt dort grundsätzlich über die Prüfung im Bewilligungsverfahren, Kontrollen bei baulichen Veränderungen sowie risikobasierte, periodische Kontrollen.

Die Erfahrungen rund um die Fasnacht 2026 zeigten, dass Sensibilisierung und Kontrollen in Betrieben mit Publikumsverkehr weiter gestärkt werden müssen. Die Feuerpolizei steht dazu im Austausch mit anderen Vollzugsorganen und beteiligt sich fallweise an stichprobenweisen Kontrollen.

2027 führt die Feuerpolizei turnusgemäss periodische Kontrollen in Gastronomiebetrieben mit erhöhten Brandrisiken durch, darunter fallen insbesondere Lokale mit einer maximalen Kapazität von mehr als 300 Personen.

Ausserdem steht die Feuerpolizei in Kontakt mit den relevanten Verbänden und bietet Personalschulungen an. Wie bei den Fasnachtslokalen ist das Ziel auch hier ein verhältnismässiger Vollzug, der die Sicherheit der Gäste gewährleistet und die Betriebe in der Umsetzung unterstützt.

Nationale Brandschutzvorgaben in Überarbeitung

Die schweizweit geltenden Brandschutzvorschriften werden derzeit auf nationaler Ebene überarbeitet. Gemäss aktueller Planung sollen die neuen Brandschutzvorschriften im Herbst 2027 verabschiedet werden. Die geplante Revision soll den Kantonen künftig klarer vorgeben, nach welchen Risikokriterien Abweichungen von Standardkonzepten begründet werden können und wie häufig bestimmte Objektkategorien auf was kontrolliert werden sollen.

Die Brandschutzvorschriften werden insgesamt als wirksam und gut umsetzbar beurteilt. Kritischer beurteilt werden hingegen Vorgaben zur Personenbelegung und zur Dekoration.


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